Projekt Unfallkasse NRW und GNP

Bewegte Nachsorge:
Das Phase-E-Projekt mit der Unfallkasse NRW

Das Jahr 2000 begann mit einem Experiment: Kann es gelingen, einer jungen Frau nach schwerem Schädel-Hirn-Trauma den Arbeitsplatz zu erhalten, nachdem das Scheitern des ersten Eingliederungsversuches für alle Beteiligten ein Schock war? Zehn intensive Monate neuropsychologische Rehabilitation im Betrieb in enger, vertrauensbildender Kooperation mit der Familie, Arbeitgeber und Kollegen sowie der Berufshilfe des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband (heute UK NRW) machten es möglich: Aus „Werkstatt auf keinen Fall“ wurde „Kein Fall für die Werkstatt“ – ein Arbeitsverhältnis, das eine den verbliebenen Unfallfolgen angepasste berufliche Mitwirkung ermöglicht, ohne das Umfeld zu überfordern.

 

Diese Erfahrung wurde zum Pilotprojekt für eine systematische Berücksichtigung neuropsychologischer Unfallfolgen, die damals noch kaum vorhanden war. Es wurden viele Versicherte identifiziert, die ebenfalls durch nicht oder nur unzureichend erkannte neuropsychologische Einschränkungen in ihrer Lebensführung gehandicapt, gesundheitlich zusätzlich belastet und sozial isoliert waren.

Es entstand eine enge Zusammenarbeit zwischen Unfallsachbearbeitung und neuropsychologischem Fachdienst, die über hunderte von Einzelschicksalen auch in konzeptuelle Aktivitäten – Initiierung eines GNP-Arbeitskreises schulisch-berufliche Rehabilitation, wechselseitige und gemeinsame Schulungsangebote für Netzwerkpartner – sowie schließlich Anfang 2019 in eine an das Psychotherapeutenverfahren angelehnte Leistungsvereinbarung zu „Neuropsychologischer Nachsorge“ (sog. Phase E) führte.

Grafik Teilhabe durch Neuropsychologie

Oberstes Ziel dieser neuropsychologischen Behandlung ist die Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration Schädel-Hirn-Verletzter. Für die Unfallkasse NRW, die Kindergartenkinder und Schüler versichert, beinhaltet dies auch Maßnahmen zur Vermeidung gravierender Fehlentwicklungen bei SHT-geschädigten Kindern.

Der Teilhabe-Blick erfordert ein anderes Vorgehen. Entsprechend wurden in den Leistungsvereinbarungen spezifische fachliche und strukturelle Voraussetzungen festgelegt, die sich aus den gemeinsamen Erfahrungen hatten ableiten lassen. Mit einer Auftaktveranstaltung im September 2018 konnten neuropsychologische Kolleginnen und Kollegen zur Mitwirkung an dem zunächst zeitlich befristeteten Versorgungsprojekt gewonnen werden.

Die Stiftung unterstützt das Projekt, in dem sie die begleitende Auswertung der gemeinsamen Erfahrungen ermöglicht sowie zur Weiterentwicklung und Verbreitung des Konzepts durch Arbeits- bzw. Schulungsmaterialien beiträgt.